Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Chiptuning, Motoroptimierung und unsere Dienstleistungen
Letzte Aktualisierung: Dezember 2025 | Version 2.4.1-rev3
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Chiptuning an sich ist nicht illegal. Allerdings führen Modifikationen an der Motorsteuerung in der Regel zum Erlöschen der Betriebserlaubnis gemäß §19 StVZO. Das Fahrzeug darf dann nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden, bis eine Einzelabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erfolgt ist und die Änderungen eingetragen wurden. Das Führen eines Fahrzeugs ohne gültige Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit und kann versicherungsrechtliche Konsequenzen haben. Bestimmte Modifikationen (DPF/Kat-Entfernung) verstoßen gegen Umweltvorschriften und können strafrechtlich relevant sein. Wir empfehlen ausdrücklich, sich vor der Durchführung von Modifikationen rechtlich und versicherungstechnisch beraten zu lassen.
In den meisten Fällen ja. Fahrzeughersteller behalten sich das Recht vor, Garantieleistungen für Schäden abzulehnen, die direkt oder indirekt mit Modifikationen an der Motorsteuerung zusammenhängen könnten. Dies kann auch Komponenten betreffen, die nicht unmittelbar von der Modifikation betroffen sind, wenn der Hersteller einen kausalen Zusammenhang konstruiert. Wir empfehlen, die Garantiebedingungen Ihres Fahrzeugs vor der Durchführung von Modifikationen sorgfältig zu prüfen. Unter bestimmten Voraussetzungen bieten wir eine erweiterte Garantie an - siehe §5 unserer AGB.
Moderne Fahrzeuge verfügen über umfangreiche Diagnose- und Protokollfunktionen. Bei Werkstattbesuchen, Software-Updates oder Gewährleistungsansprüchen können Vertragswerkstätten und Hersteller Abweichungen von der Originalsoftware potentiell erkennen. Dies kann durch Prüfsummenvergleiche, Analyse der Flashzähler, Auswertung von Diagnoseprotokollen oder andere technische Methoden erfolgen. Wir können nicht garantieren, dass durchgeführte Modifikationen unerkannt bleiben.
Jede Leistungssteigerung erhöht die Belastung von Motor, Antriebsstrang und zugehörigen Komponenten. Bei einer professionell durchgeführten Modifikation innerhalb vernünftiger Parameter ist das Risiko eines direkten Motorschadens bei einem technisch einwandfreien Fahrzeug als gering einzuschätzen. Allerdings kann sich der Verschleiß von Verschleißteilen (Kupplung, Lager, Dichtungen, Turbolader etc.) erhöhen und deren Lebensdauer verkürzen. Vorschäden, mangelnde Wartung, minderwertige Kraftstoffe oder aggressive Fahrweise können das Schadensrisiko erheblich erhöhen. Eine Garantie für Schadensfreiheit kann und wird nicht gegeben.
In der Regel ja. Wir speichern die Originalsoftware Ihres Fahrzeugs und können diese auf Wunsch wieder aufspielen. Für die Rückrüstung wird ein separates Entgelt fällig. Beachten Sie jedoch, dass moderne Fahrzeuge die Anzahl der Programmiervorgänge (Flashzähler) protokollieren. Diese Information ist auch nach einer Rückrüstung auf Originalsoftware vorhanden und kann bei Werkstattbesuchen ausgelesen werden.
Stage 1 bezeichnet eine Softwareoptimierung ohne Hardwaremodifikationen. Das Fahrzeug wird ausschließlich durch Anpassung der Motorsteuerungssoftware optimiert. Stage 2 setzt zusätzliche Hardwaremodifikationen voraus (typischerweise Downpipe, größerer Ladeluftkühler, optimiertes Ansaugsystem, Sportabgasanlage). Die Softwareanpassung ist auf diese Hardwareänderungen abgestimmt und ermöglicht höhere Leistungssteigerungen. Die Hardware muss vom Kunden separat beschafft und eingebaut werden. Für Stage 2 und höher übernehmen wir keine Haftung bezüglich der Hardwareinstallation.
Das hängt von der Art des Tunings und Ihrer Fahrweise ab. Bei einem Economy-Tuning kann der Verbrauch bei gleichbleibender Fahrweise sinken. Bei einem Leistungstuning bleibt der Verbrauch bei gleichbleibender Fahrweise oft ähnlich, da moderne Motoren im Teillastbereich ohnehin effizient arbeiten. Wenn Sie jedoch die zusätzliche Leistung regelmäßig ausnutzen, wird der Kraftstoffverbrauch entsprechend steigen. Die auf unserer Website angegebenen Verbrauchswerte sind als Orientierung zu verstehen und können im individuellen Fall abweichen.
Die reine Programmierzeit beträgt in der Regel 30 Minuten bis 2 Stunden, abhängig vom Fahrzeugtyp und dem verwendeten Zugangsverfahren. Hinzu kommt Zeit für Diagnose, Testfahrt und eventuelle Feinanpassungen. Wir empfehlen, für einen Tuningtermin einen halben Tag einzuplanen. Bei komplexeren Fahrzeugen oder wenn Komplikationen auftreten, kann die Dauer variieren.
Ja, grundsätzlich sind Sie verpflichtet, Ihre KFZ-Versicherung über leistungsverändernde Modifikationen zu informieren. Die Nichtmeldung kann im Schadensfall zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Eine Leistungssteigerung kann auch zu einer höheren Einstufung und damit zu höheren Versicherungsprämien führen. Wir empfehlen dringend, vor der Durchführung von Modifikationen Rücksprache mit Ihrer Versicherung zu halten.
Software-Updates durch den Fahrzeughersteller oder die Vertragswerkstatt überschreiben in der Regel die von uns aufgespielte Software. In diesem Fall müssen Sie unser Tuning erneut aufspielen lassen. Hierfür bieten wir zu vergünstigten Konditionen einen Neuauftrag an. Bitte informieren Sie uns, wenn ein Software-Update durchgeführt wurde, und fahren Sie das Fahrzeug nicht mit einer möglicherweise inkompatiblen Softwarekonfiguration.
9.1 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für eventuelle Regelungslücken.
9.2 Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts.
9.3 Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den erbrachten Dienstleistungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
9.4 Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
9.5 Abtretung: Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte abzutreten.
9.6 Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
9.7 Bestätigung: Mit der Beauftragung unserer Dienstleistungen bestätigt der Auftraggeber, dass er diese AGB vollständig gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Der Auftraggeber bestätigt ferner, dass er volljährig und geschäftsfähig ist, dass er zur Beauftragung von Modifikationen an dem betreffenden Fahrzeug berechtigt ist (Eigentümer oder mit Zustimmung des Eigentümers handelnd), und dass er die Risiken und möglichen Konsequenzen der beauftragten Modifikationen verstanden hat und akzeptiert.